ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Teilnahmebedingungen gelten für alle TeilnehmerInnen, die am Charity Run Plogging World – der schmutzigste Lauf aller Zeiten teilnehmen. Die Teilnahmebedingungen regeln das durch die Anmeldung zustande kommende Rechtsverhältnis zwischen TeilnehmerIn bzw. Unternehmen, Verein, Organisation und Veranstalter und sind in der bei der Anmeldung jeweils veröffentlichten Version gültig.
Mit der Anmeldung werden die Wettkampfbestimmungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Teilnahmebedingungen sowie ev. Änderungen anerkannt.
Veranstalter des Charity Run Plogging World – der schmutzigste Lauf aller Zeiten ist der Verein Green Heroes Austria.
A. Wettkampfbestimmungen
1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, jene die einem Unternehmen, Verein, Organisation angehören und, die sich beim Veranstalter ordnungsgemäß angemeldet haben.
2. Die Veranstaltung und die Bewerbe finden bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei „Gefahr im Verzug“ die Bewerbe ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung der Nenngebühr vorzeitig abzubrechen (z.B. Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc.).
3. Die Teilnahme an den Bewerben unter Verwendung anderer Sportgeräte ist nicht gestattet. Sportgeräte jeglicher Art, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmerinnen oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, dazu gehören z.B. Inline Skates, Fahrräder, sind bei der Teilnahme an der Veranstaltung nicht zugelassen.
4. Die Teilnahme mit Rollstühlen bzw. Handbikes, das Begleiten auf Fahrrädern, Inline-Skates und anderen Fortbewegungsmitteln sowie die Mitnahme von Kinderwägen und Tieren, ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.
5. Das Laufen mit Nordic Walking Stöcken ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erlaubt.
6. Die vom Veranstalter zugewiesene Startblockeinteilung (lt. Startnummer) ist einzuhalten.
7. Die persönliche offizielle Startnummer darf nicht verändert (verkleinert, gefaltet, überklebt, etc.) oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht werden. Die persönliche Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen.
8. Die Weitergabe der persönlichen Startnummer an Dritte ohne gleichzeitige Datenänderung ist nicht gestattet und führt zur Disqualifikation. Bitte beachten Sie, dass die Startnummer bei einem eventuellen Notfall zur Identifikation dient!
9. Die Nichteinhaltung einer oder mehrerer der genannten Punkte 3. bis 8. führt zur Disqualifikation der jeweiligen TeilnehmerIn. Die vom Veranstalter befugten Mitarbeiter sind berechtigt, TeilnehmerInnen, die gegen diese Regeln verstoßen, jederzeit aus dem Bewerb zu nehmen.
10. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen TeilnehmerInnen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.
11. Der Veranstalter, sein entsprechend kenntlich gemachtes Personal bzw. die Mitarbeiter des von ihm beauftragten medizinischen Dienstes sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutze des Teilnehmers/der Teilnehmerin diesem/dieser die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
B. Anmeldung
1. Anmeldungen können nur über das Online Anmeldesystem unter www.greenheroes.at erfolgen. Anmeldungen per Email oder Telefon werden nicht entgegen genommen.
2. Die Anmeldung für den Charity Run Plogging World – der schmutzigste Lauf aller Zeiten ist verbindlich. Bei Verhinderung jeglicher Art bzw. Nichtteilnahme ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht möglich. Eine Rückzahlung des Nenngeldes ist nicht möglich.
3. Bankspesen, die durch falsche, unvollständige oder unleserliche Angaben entstehen, werden dem Anmelder/der Anmelderin in Rechnung gestellt.
4. Datenänderungen können nur bis zum 24. April 2020, 12:00 Uhr durchgeführt werden. Danach sind jegliche Datenänderungen ausnahmslos ausgeschlossen.
5. Der Veranstalter behält sich vor, die Zahl der Teilnehmerinnen aus organisatorischen Gründen im eigenen Ermessen zu beschränken. Anmeldungen, die das definierte Limit überschreiten, können vom Veranstalter abgelehnt werden. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum.
C. Haftungsausschluss
1. Für Unfälle, Verletzungen oder Schäden an einer Person, Sache oder Vermögen, welcher Verursacher auch immer, wird vom Veranstalter und sonstiger an der Veranstaltung beteiligter Personen keinerlei Haftung übernommen. Mit der Anmeldung zum Charity Run Plogging World – der schmutzigste Lauf aller Zeiten erkennt jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin den Haftungsausschluss des Veranstalters bzw. der Organisatoren für Schäden jeder Art an.
2. Ist der Veranstalter aufgrund behördlicher Anordnung, aus Sicherheitsgründen oder in Fällen höherer Gewalt verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber des Teilnehmers/der Teilnehmerin.
3. Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin ist über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände informiert und bestätigt ausdrücklich mit der Anmeldung, dass er auf eigene Gefahr und Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt.
4. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers/der Teilnehmerin im Zusammenhang mit der Teilnahme am Charity Run Plogging World – der schmutzigste Lauf aller Zeiten. Die Verantwortung zur vorherigen ärztlichen Überprüfung ihres Gesundheitszustandes obliegt jedem Teilnehmer/jeder Teilnehmerin selbst.
5. Der Veranstalter behält sich vor, Personen zu deren Schutz die Teilnahme am Charity Run Plogging World – der schmutzigste Lauf aller Zeiten zu verwehren, wenn ihm im Vorhinein bestehende gesundheitliche Probleme dieser Personen bekannt sind, und diese Personen aus Sicht des Veranstalters mit einer Teilnahme am Charity Run Plogging World – der schmutzigste Lauf aller Zeiten zusätzliche gesundheitliche Risiken eingehen würden. In diesem Zusammenhang ist der Veranstalter berechtigt von diesen Personen auch ärztliche Bestätigungen über eine unbedenkliche Teilnahme einzuholen.
6. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht übernommen.
D. Persönliche Daten / Datenschutz
1. Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin mit der maschinellen Speicherung der angegebenen personenbezogenen und zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung einverstanden.
2. Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin einverstanden, dass Teile (Name, Vorname, Jahrgang, Nationalität, Team/Verein, Strecke und Zeit) der personenbezogenen Daten in Starter- und Ergebnislisten auf www.greenheroes.at veröffentlicht werden.
3. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist damit einverstanden, dass die von ihm im Zusammenhang mit seiner/ihrer Teilnahme am Charity Run Plogging World – der schmutzigste Lauf aller Zeiten gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen – Filme etc. – vom Veranstalter ohne Vergütungsansprüche genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.
4. Mit der Anmeldung erklärt sich der/die TeilnehmerIn mit der Zusendung von veranstaltungsrelevanten Informationen per Post und Email durch den Veranstalter einverstanden. Mit Ausnahme zum Zweck der notfallmedizinischen Betreuung des Teilnehmers/der Teilnehmerin, erfolgt KEINE Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte.
E. Rückerstattung
Im Falle einer kurzfristigen Absage der Veranstaltung, aus welchen Gründen auch immer (z.Bsp. „Gefahr in Verzug“, Schlechtwetter, höhere Gewalt, Terror etc.), ist eine Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen sowie nicht in Anspruch genommener Leistungen, nicht möglich. Die Verpflichtung zur Zahlung des Gebuchten/Reservierten bleibt aufrecht .
F. Bedingungen für den einmaligen Lastschrift-Einzugsverkehr
Die vom Konto abzubuchenden Beträge unterliegen keiner betragsmäßigen Beschränkung. Die kontoführende Bank ist berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. In einem solchen Fall wird der Zahlungsempfänger verständigt. Teilzahlungen sind nicht zu leisten. Die kontoführende Bank ist berechtigt, diesen Auftrag nicht mehr durchzuführen, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. In einem solchen Fall wird der Zahlungsempfänger verständigt. Durch die Weitergabe dieses Auftrages an den Zahlungsempfänger entsteht für die kontoführende Bank keine Haftung. Der Auftraggeber kann gegenüber der kontoführenden Bank keine Einwendungen gegen Belastungen, die im Rahmen dieses Auftrages erfolgen, geltend machen. Einwendungen, die sich auf das der Lastschrift zugrunde liegende Rechtsgeschäft beziehen, sind zwischen dem Auftraggeber und dem Zahlungsempfänger direkt zu regeln. Dieser Auftrag ist widerrufbar. Ein Widerruf des Auftrages gilt ab dem Zeitpunkt des Einlangens bei der kontoführenden Bank. Der Auftraggeber hat den Zahlungsempfänger gleichzeitig zu benachrichtigen. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen“ in der letztgültigen Fassung. Bei Nichtteilnahme kann das Startgeld nicht rückerstattet werden.
Gerichtsstand: Wien